BF 17

Begleitetes Fahren: ab 17 hinters Steuer

Wer sich früh um die Fahrausbildung und -prüfung kümmert, darf ab 17 Jahren Auto fahren – in Begleitung. „Begleitetes Fahren ab 17“, kurz BF17, macht es möglich.

Antrag stellen

und mit 16,5 Jahren mit der Fahrausbildung beginnen.

Begleitpersonen wählen​

und genau prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen.

Fahrprüfung absolvieren​

und während der Begleitphase wichtige Fahrpraxis sammeln.